Promotion BM2

Für den erfolgreichen Abschluss der Berufsmaturität ist das Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung erforderlich.

Promotion ins 2. Semester

Es gelten die Promotionsbestimmungen der eidgenössischen Verordnung über die Berufsmaturität.
Die Aufnahme für Berufsmaturanden und Berufsmaturandinnen nach der Lehre in das erste Semester ist provisorisch. 
Wer die Promotionsbedingungen am Ende des ersten Semesters nicht erfüllt, wird nicht ins zweite Semester promoviert.
Die Promotion in das zweite Semester erfolgt, wenn kumulativ:
1. der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt;
2. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind;
3. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt.

Abschluss der Berufsmaturität

Das Berufsmaturitätsdiplom erhält, wer am Ende des Berufsmaturitätsjahres die Abschlussprüfung besteht.

Prüfungsfächer

  • Vier Grundlagenfächer:
    Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch
  • Zwei Schwerpunktfächer:
    Mathematik und Naturwissenschaften (Chemie und Physik)

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn

  • der Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 4.0 beträgt,
  • höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind
  • und die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt.

Wiederholung

Wer die Prüfung nicht bestanden hat oder ausgeschlossen wurde, kann sie einmal wiederholen.

Änderungen

Da die Rechtssetzung in Bezug auf die Berufsmaturität nicht abgeschlossen ist, behält sich die Berufsschule Lenzburg Änderungen von Bestimmungen während der Ausbildungszeit vor.